Datenschutz und Schweigepflicht nach DSGVO

Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union haben mit Datum vom 23. Oktober 2019 die Richtlinie (EU) 2019/1937 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, erlassen (sogenannte Hinweisgeber-Richtlinie - HinSch-RL).

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:02019L1937-20230502

Das am 2. Juli 2023 in Kraft getretene Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen (Hinweisgeberschutzgesetz - HinSchG - vom 31. Mai 2023, BGBl. 2023 I Nr. 140) dient der Umsetzung dieser Richtlinie.

https://www.gesetze-im-internet.de/hinschg/index.html

Weiterführende Informationen und den Meldeweg für externe Meldestellen finden Sie auf der Seite des Ministeriums des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen https://www.im.nrw/themen/verwaltung/strukturen-und-aufgaben/hinweisgeberschutz

EU- Datenschutzgrundverodnung.

Der Datenschutz steht für den Schutz der Grundrechte im Umgang und der Verarbeitung personenbezogener Daten. Bisher waren in Deutschland für öffentliche Stellen Datenschutzgesetze auf Länderebene und für nichtöffentliche Stellen Datenschutzgesetze auf Bundesebene maßgeblich. Ab dem Stichtag 25.05.2018 werden diese nun durch die Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union, kurz EU-DSGVO, ersetzt. Neu ist, dass die Datenschutzgesetze nicht mehr national geregelt werden, sondern mit der EU-Datenschutzgrundverordnung nach und nach in allen EU-Mitgliedsstaaten gelten. Das stellt eine erhebliche Erleichterung zu den zuvor in Europa geltenden 28 verschiedenen Datenschutzgesetzen dar, da die Verarbeitung personenbezogener Daten weder vor nationalen, noch vor kontinentalen Grenzen haltmacht.

Die Bestimmungen des Datenschutzes nehmen im Pflegealltag eine wichtige Rolle ein.
Beim Zugang zu den eingesetzten elektronischen Systemen, etwa zur Dokumentation, ist eine zielgenaue Berechtigung der Mitarbeiter unabdingbar, um den Bestimmungen des Datenschutzes gerecht zu werden. Hierbei geht es weniger darum, die eigentlichen Daten zu schützen, als vielmehr die Privatsphäre des Patienten zu wahren.
Der richtige Umgang mit Kennungen und Passwörtern ist ein Aspekt, der geschult werden muss, damit Mitarbeitern einer medizinischen oder pflegerischen Einrichtung das nötige Wissen zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen haben.
Der Austausch und die Bereitstellung von Informationen erfolgen innerhalb einer Einrichtung über verschiedene Wege. Klinische Informationssysteme, das Intranet sowie persönliche Gespräche im Arbeitsalltag mit Pflegekräften, Ärzten, Therapeuten und Angehörigen bedürfen der erhöhten Aufmerksamkeit. Das nötige Wissen über den richtigen Umgang sowohl mit sensiblen personenbezogenen Daten als auch mit Gesundheitsdaten gibt den Mitarbeitern der Pflege die
nötige Sicherheit, lauernde Fallstricke im Pflegealltag zu minimieren.